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Verfahrensangaben

26E0128 Bundeswehr Rahmenvereinbarung Gebäudecluster Zaun

VO: VOB Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
29.04.2026 10:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bundesrepublik Deutschland,vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung,vertreten durch das Amt für Bundesbau,vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- u. Baubetreuung Niederlassung Kaiserslautern,vertreten durch den Niederlassungsleiter
DE194427360
Rauschenweg 32
67663
Kaiserslautern
Deutschland
DEB32
LBB NL Kaiserslautern, Regionale Vergabestelle
Vergabe.Kaiserslautern@LBBnet.de
+49 631-53570
+49 631-5327230

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Verteidigung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

LBB Regionale Vergabestelle Kaiserslautern
DE194427360
Rauschenweg 32
67663
Kaiserslautern
Deutschland
DEB32
vergabe.kaiserslautern@lbb.rlp.de
0631 5357 0

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228-94990
+49 228-9499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45342000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Errichtung von Zaunanlagen incl. der zugehörigen Rückbau-, Erdbau- und Betonarbeiten sowie begleitende Leistungen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen der Sanierung und Umnutzung verschiedener Bundeswehrliegenschaften werden auch die Einfriedungen erneuert oder ausgetauscht. Hierbei werden die Einfriedungen an die neuesten Sicherheitsanforderungen angepasst.
Inhalt der hierbei zu erbringenden Gesamtleistung sind:
- Rückbau bestehender Zaunanlagen
- Neuerrichtung von Zaunanlagen aus Maschdrahtgeflecht
- Neuerrichtung von Zaunanlagen aus Doppelstabmatten
- Neuerrichtung von Toranlagen
- Zugehörige Erdarbeiten
- Zugehörige Betonarbeiten
- Begleitende Landschaftsbauarbeiten
- Begleitende Verkehrswegearbeiten
- Entsorgungsleistungen
- Sonstige begleitende Leistungen
Die Rahmenvereinbarung wird für den Leistungsbereich Rheinland-Pfalz/Saarland geschlossen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
7

Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für zwei Jahre, mit der Option zur Verlängerung um jeweils ein Jahr geschlossen. Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 7 Jahre.

5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Die Rahmenvereinbarung ist für den Leistungsbereich Rheinland-Pfalz/Saarland geschlossen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Wertungssumme

Die Wertungssumme ergibt sich aus der nachgerechneten Angebotsendsumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.

Fester Wert (insgesamt)
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

siehe Vergabeunterlagen

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Es handelt sich vorliegend um einen verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentliche Auftrag gem. § 104 GWB.

3
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz

https://lbb.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPLYYDYA8X

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden, bzw. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 8 KT vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder in Textform an die Vergabestelle zu richten;

2) "Abgabe mehrerer Hauptangebote".
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zugelassen, sofern sich diese nur im Preis unterscheiden.

3) Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022-576 des Rates nach dem 08.04.2022

4) Vertragsausführung: Der Auftragnehmer kann Zugang zu Verschlusssachen VS-NfD erhalten.

Die nachfolgend Aufgeführten Unterlagen werden Vertragsbestandteil: Anlage V - Verschlusssachenanweisung (https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-OESII5-20230313-SF-A005.htm)
FB247 (Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz und Sabotageschutz)

5) CSX-59 Eigenerklärung Information zum Bieter 1

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Empfänger des Angebots / Teilnahmeantrags
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Siehe Vergabeunterlagen

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
10
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes auf Verlangen vorzulegen.

(2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden:
a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung Verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
b) Durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in der Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.

(3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung (Eignungsleihe) auf fremde Mittel, Ressourcen, Ausstattungen oder Fähigkeiten (Eignungsmerkmale) anderer Unternehmen (z. B. konzernverbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Dritte), so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die anderen Unternehmen namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die fremden Eignungsmerkmale, auf die er sich beruft, tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen für die anderen Unternehmen die Eignung entsprechend Absatz 2 (Nachweis der Eignung) nachzuweisen.

(4) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend Absatz 2 (Nachweis der Eignung) nachzuweisen; das gilt auch für nachgeordnete Unter Unterauftragnehmer.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Bei diesem Unterkriterium wird der durchschnittliche (Netto-) Umsatz für Bauleistungen pro Jahr, gebildet aus den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, nach dem folgenden Schema bewertet:

Ausschluss: durchschnittlicher Jahresumsatz kleiner 10.200.000,- EUR
0 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz gleich 10.200.000,- EUR
10 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz größer/gleich 65.000.000,- EUR

Für Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit einem dazwischenliegenden durchschnittlichen (Netto-) Jahresumsatz für Bauleistungen wird die entsprechende Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt. Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.
Ein durchschnittlicher (Netto-) Jahresumsatz von weniger als 10.200.000,- EUR führt zum Ausschluss (Mindestjahresumsatz).

(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: Den Netto-Jahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(2) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden:
a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
b) durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung). Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und
zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften.
Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf die geforderten Unterlagen beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf die geforderten Unterlagen beizubringen.
(3) Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Der Bieter hat in diesem Fall eine rechtsverbindliche Erklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese im Auftragsfall im Umfang der dem Bieter zur Verfügung gestellten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Die Erklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit der Bieter vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 2 (wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
(4) Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen
tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer).
Für Unterauftragnehmer und Unter- Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit) für die von Ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Es werden 3 Referenzen bewertet und maximal 225 Punkte vergeben.

Punktevergabe je Einzelreferenz
- Bewertungskategorie 1
Erfasst die Referenz vergleichbare Leistungen im Auftragsvolumen, hinsichtlich der damit verbundenen Leistungen und organisatorischen Abläufe für die eine vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Referenz-/Auftraggeber bestätigt wurde, erhält die Referenz 1,5 Punkte.

- Bewertungskategorie 2
Weist diese Referenz zudem besondere Merkmale auf, werden weitere maximal 6 Punkte vergeben, diese nach folgendem Schema:
3 Punkte: Öffentlicher Auftraggeber
3 Punkte: Maßnahme der Bundeswehr

Bildung Gesamtpunktzahl
Aus den je Einzelreferenz erzielten Punkten wird zunächst ein Durchschnittswert gebildet. Der Durchschnittswert der erzielten Punktzahlen von allen 3 Referenzen wird sodann mit dem Wichtungsfaktor 30 multipliziert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
30,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Es werden 3 Referenzen bewertet und maximal 225 Punkte vergeben.

Punktevergabe je Einzelreferenz
- Bewertungskategorie 1
Erfasst die Referenz vergleichbare Leistungen im Auftragsvolumen, hinsichtlich der damit verbundenen Leistungen und organisatorischen Abläufe für die eine vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Referenz-/Auftraggeber bestätigt wurde, erhält die Referenz 1,5 Punkte.

- Bewertungskategorie 2
Weist diese Referenz zudem besondere Merkmale auf, werden weitere maximal 6 Punkte vergeben, diese nach folgendem Schema:
3 Punkte: Öffentlicher Auftraggeber
3 Punkte: Maßnahme der Bundeswehr

Bildung Gesamtpunktzahl
Aus den je Einzelreferenz erzielten Punkten wird zunächst ein Durchschnittswert gebildet. Der Durchschnittswert der erzielten Punktzahlen von allen 3 Referenzen wird sodann mit dem Wichtungsfaktor 30 multipliziert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
30,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Es werden 3 Referenzen bewertet und maximal 140 Punkte vergeben.

Punktevergabe je Einzelreferenz
- Bewertungskategorie 1
Erfasst die Referenz vergleichbare Leistungen im Auftragsvolumen, hinsichtlich der damit verbundenen Leistungen und organisatorischen Abläufe für die eine vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Referenz-/Auftraggeber bestätigt wurde, erhält die Referenz 1 Punkt.

- Bewertungskategorie 2
Weist diese Referenz zudem besondere Merkmale auf, werden weitere maximal 6 Punkte vergeben, diese nach folgendem Schema:
3 Punkte: Öffentlicher Auftraggeber
3 Punkte: Maßnahme der Bundeswehr

Bildung Gesamtpunktzahl
Aus den je Einzelreferenz erzielten Punkten wird zunächst ein Durchschnittswert gebildet. Der Durchschnittswert der erzielten Punktzahlen von allen 3 Referenzen wird sodann mit dem Wichtungsfaktor 20 multipliziert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de bis zum Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist heruntergeladen werden. Es gelten die AGB des Vergabemarktplatzes.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung