| VO: | VOB/A | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Leistungsverzeichnis der o. a. Vergabe-Nr. wurden Bieteranfragen an uns gestellt zu der wir Ihnen nachfolgende Zusatzinformation geben:
Fragestellung:
gemäß Ziffer 0.2.7 der allgemeinen Angaben zur Ausführung wird ein Arbeits- und Schutzgerüst zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Gleichzeitig ist unter den Positionen 1.2.60 und 1.2.70 durch den Auftragnehmer ein 1,10 m hohes Schutzgeländer zur Absturzsicherung für die Arbeiten an der Attika einzurichten und vorzuhalten.
Hierzu bitten wir um Klärung folgender Punkte:
Welches Arbeits- und Schutzgerüst wird durch den Auftraggeber konkret zur Verfügung gestellt?
Beantwortung der Fragestellung:
Es wird ein Gerüsttreppenturm als externer Baustellenzugang zur Verfügung gestellt. Siehe Baustelleneinrichtungsplan.
Fragestellung:
Bitte geben Sie insbesondere an:
an welchen Gebäudeseiten das Gerüst errichtet wird,
ob es sich um ein außenliegendes Fassadengerüst handelt,
welche Last- und Breitenklasse vorgesehen ist,
auf welcher Höhe sich die oberste Gerüstlage befindet,
welchen Abstand das Gerüst zur Fassade bzw. zur Attika aufweist und
für welchen Zeitraum das Gerüst zur Verfügung steht.
Beantwortung der Fragestellung:
Es wird kein außenliegendes Fassadengerüst als Arbeits- und Schutzgerüst zur Verfügung gestellt.
Fragestellung:
Ist die Position 1.2.60 ausschließlich als dachseitiges Schutzgeländer beziehungsweise Seitenschutz vorgesehen oder soll der Auftragnehmer auf der Dachseite zusätzlich ein Arbeitsgerüst errichten?
Beantwortung der Fragestellung:
Die Pos. 1.2.60 ist als dachseitiges Schutzgeländer vorgesehen. Ein zusätzliches Arbeitsgerüst ist nicht vorgesehen.
Fragestellung:
Nach den vorliegenden Maßen beträgt die Breite der Attika ca. 78 cm. Von welcher Seite sollen die Arbeiten an der Attika ausgeführt werden:
vom bauseitig gestellten Außengerüst über die Attika hinweg,
von der Dachfläche aus, oder teilweise von beiden Seiten?
Beantwortung der Fragestellung:
Die Arbeiten sollen von der Dachseite aus aufgeführt werden.
Fragestellung:
Sofern die Arbeiten von der Dachseite ausgeführt werden sollen, bitten wir um Angabe, in welchem Abstand zur Attika das Schutzgeländer aufzustellen ist und welcher Arbeitsraum zwischen Attika und Schutzgeländer vorgesehen wird.
Beantwortung der Fragestellung:
Art und Ausführung des Schutzgeländers ist gem. des Positionstextes nach Wahl des AN.
Fragestellung:
Bitte stellen Sie zur eindeutigen Kalkulation einen Gerüstplan beziehungsweise einen Schnitt mit Darstellung des bauseitigen Gerüstes, der Attika und der zusätzlich geforderten Absturzsicherung zur Verfügung.
Beantwortung der Fragestellung:
Die der Ausschreibung beiliegenden Planunterlagen stellen die Situation ausreichend dar.
Ergänzende Angaben:
Ein fester Abstand des Schutzgeländers zur Attika sowie ein fester Arbeitsraum zwischen Schutzgeländer und Attika werden auftraggeberseitig bewusst nicht vorgegeben.
Die Leistung ist funktional beschrieben: Geschuldet ist eine für die auszuführenden Arbeiten an der Attika geeignete, den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften entsprechende temporäre Absturzsicherung (insbesondere DGUV Vorschrift 38, TRBS 2121, DIN EN 13374 - Seitenschutzsysteme), Höhe 1,10 m, für Arbeiten von der Dachseite aus. Hierfür stehen mehrere marktübliche Systeme zur Verfügung, u. a. an der Attika klemmende Seitenschutzsysteme ohne Ballastierung sowie ballastierte Systeme mit reduzierter Aufstandsbreite.
Art, Ausführung, Befestigung bzw. Ballastierung sowie die Positionierung des Schutzgeländers einschließlich des erforderlichen Arbeitsraums bestimmt der Auftragnehmer eigenverantwortlich nach seinem gewählten Bauablauf, seinem Verfahren und seiner Gefährdungsbeurteilung im Rahmen seiner Verpflichtungen als Arbeitgeber (ArbSchG, DGUV Vorschrift 1). Die dem Bieter bekannten Randbedingungen sind: Attikabreite ca. 78 cm, kein bauseitiges Arbeits- und Schutzgerüst an der Fassade, Zugang zur Dachfläche über den bauseitig gestellten Gerüsttreppenturm gemäß Baustelleneinrichtungsplan.
Sämtliche aus der vom Auftragnehmer getroffenen Ausführungswahl resultierenden Aufwendungen einschließlich etwaiger Wechselwirkungen mit den Abdichtungsarbeiten (z. B. Arbeiten im Bereich von Geländerfüßen bzw. Ballastierungen, abschnittsweises Umsetzen von Geländerelementen im Zuge des Arbeitsfortschritts, Schutzmaßnahmen an der neuen Dachabdichtung) sind in die Einheitspreise der Positionen 1.2.60 und 1.2.70 sowie der betroffenen Abdichtungspositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der Submissionstermin verändert sich nicht.
Dieses Schreiben wird Vertragsbestandteil.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Nicole Weijers
Sachbearbeiterin Regionale Vergabestelle
Dateianhänge:
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